Glossar
Stand: 16.11.2009
| A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z |

Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu geschlossenen Fonds aus den Bereichen Schifffahrt, Immobilien, Private Equity, Zweitmarkt, Versorgungsinfrastruktur und Erneuerbare Energien. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Fachbegriffs.

Das Glossar wurde mit Sorgfalt nach besten Wissen und Gewissen erstellt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird keine Haftung übernommen.

V


Venture Capital: Beteiligungskapital, das Unternehmen in frühen Phasen der Unternehmensentwicklung zur Verfügung gestellt wird.

Verkaufsprospekt: Angebotsunterlagen mit wesentlichen Eckdaten und Verträgen des Beteiligungsangebotes.

Verlustquote: Verlustanteile in Bezug auf den Beteiligungsbetrag.

Verlustzuweisung: siehe Ergebniszuweisung.

Verlustzuweisungsgesellschaft: Gesellschaft, die mit steuerlichen Verlustzuweisungen wirbt.

Verlängerungsoption: Recht einer Vertragspartei, die Laufzeit eines Vertrages durch einseitige Erklärung ein- oder mehrmals um bestimmte Zeiträume zu verlängern.

Vermögensverwaltende Gesellschaft: Eine Gesellschaft, die lediglich steuerliche Überschusseinkünfte (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen) und keine Gewinneinkünfte (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erzielt.

Verrechenbare Verluste: Der Teil der Verluste eines Kommanditisten, der seine Einlage oder seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme übersteigt. Verrechenbare Verluste werden auf Folgejahre vorgetragen und können mit positiven Ergebnissen saldiert werden.

Vertragsreeder: Der Vertragsreeder ist ein Schifffahrtsunternehmen, welches von der Beteiligungsgesellschaft mit der Bereederung des Schiffes beauftragt wird.

Vorfälligkeitsvergütung: Vergütung für vorzeitige Zahlung (vor Fälligkeit) der Kapitaleinlage. Eine Art Zinsertrag für den Anleger. Steuerlich: Sonderbetriebseinnahmen.

Vorsteuerabzug: Die Möglichkeit eines Umsatzsteuerpflichtigen Unternehmers die von ihm vereinnahmte und an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer um die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu kürzen (§ 14 UStG).

Vfm Vorratsfestmeter: Der Vorratsfestmeter wird mit Rinde gemessen und dient zur Angabe des Holzvorrates eines stehenden Baumes oder eines stehenden Waldes bzw. Baumbestandes.