Glossar
Stand: 16.11.2009
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Im Glossar finden Sie Erläuterungen zu geschlossenen Fonds aus den Bereichen Schifffahrt, Immobilien, Private Equity, Zweitmarkt, Versorgungsinfrastruktur und Erneuerbare Energien. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben des gesuchten Fachbegriffs.

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K


Kasko: Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten.

Klasse: Die Klasse eines Seeschiffes kennzeichnet die Bauausführung und den Erhaltungszustand von Schiffskörper und Ausrüstung. Sie wird von Klassifikationsgesellschaften in Form von Klassezeichen vergeben und in das Schiffszertifikat eingetragen. Die Klasse hat eine beschränkte Gültigkeitsdauer (Klasselauf), die, ähnlich einer TÜV-Prüfung bei einem Kraftfahrzeug, regelmäßig erneuert werden muss.

Klassifikation: Die Einstufung eines Schiffes in einen bestimmten Schiffstyp durch eine Klassifikationsgesellschaft (z.B. Germanischer Lloyd oder Det Norske Veritas). Klassifikationsgesellschaften verlangen in meist fünfjährigen Intervallen Dockung eines Schiffes, um das Unterwasserschiff zu begutachten.

Klassifikationsgesellschaft: Unabhängige Gesellschaft zur Überprüfung des technischnen Zustands von Schiffen der jeweiligen Klasse. Bedeutende, etablierte Klassifikationsgesellschaften sind (alphabetisch):
• ABS (American Bureau of Shipping)
• Bureau Veritas
• Det Norske Veritas
• Germanischer Lloyd
• Lloyd's Register

Knoten (kn): Die Geschwindigkeit eines Schiffes in Seemeilen pro Stunde. 1 kn = 1,852 km/h.

K.o.-Kriterium: Ausschlusskriterium bei der Beteiligungsprüfung.

KG Kommanditgesellschaft: Personenhandelsgesellschaft. Bei einem oder mehreren Gesellschaftern ist die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt (Kommanditisten), während bei dem oder den anderen Gesellschafter(n) eine Beschränkung der Haftung nicht stattfindet (persönlich haftende Gesellschafter). Vorschriften über die Kommanditgesellschaft enthalten §§ 161 bis 177 a HGB.

Kommanditist: Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dem die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist.

Komplementär: Persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.

Korrelation: Beziehung zwischen zwei oder mehr Ereignissen, die i.d.R. eine geordnete und nahe zeitliche Abfolge besitzen.